Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Reise Ski- und Boarderweek: Kategorie Komfort - active sports reisen

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AGB

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Bitte beachte, dass bei Reisen anderer Anbieter zus�tzlich deren AGB zur Geltung kommen.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a - m BGB, der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) vom 02.01.2002, der Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) vom 12.03.2010 sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden AGB zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Reiseveranstalter vereinbart:

1. ANMELDUNG


1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in unseren Prospekten und im Internet unter www.skipass.de genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich für längstens vier Wochen an. Die Anmeldung soll schriftlich/auf elektronischem Wege mit unserem in diesem Katalog und im Internet vorgehaltenen Formular erfolgen, kann aber auch telefonisch vorgenommen werden. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen/elektronischen Reisebestätigung zustande.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Besteller auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten der Besteller wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Entrichtung der Anzahlung) annehmen können.

2. ZAHLUNGEN

2.1. Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises mindestens 100 Euro pro Reiseteilnehmer, fällig. Der Sicherungsschein für geleistete Kundengelder wird Ihnen regelmäßig bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.
2.2. Anzahlungen und Restzahlungen können Sie per Überweisung oder Kreditkarte vornehmen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Reisebestätigung. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung, der Betrag für die Restzahlung 21 Tage vor Reiseantritt fällig. Für die Einhaltung der o. a. Zahlungstermine sind Sie selbst verantwortlich. Entscheidend ist der Geldeingang bei uns; berücksichtigen Sie Banklaufzeiten.
2.3. Im Ausnahmefall können Sie auch per Lastschriftverfahren oder bar in unserem Büro oder bei einer von uns benannten Zahlstelle bezahlen. Dies kann sich bei kurzfristigen Buchungen empfehlen.
2.4. Die Reisepapiere werden Ihnen etwa 10-14 Tage vor Reisebeginn, jedoch erst nach Zahlungseingang zugesandt.
2.5. Wird von Ihnen eine fällige Zahlung nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristansetzung nicht, können wir vom Reisevertrag zurücktreten, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Im Falle unseres Rücktritts können wir entsprechend 6.2. Rücktrittsgebühren verlangen. Ihnen steht dabei das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

3. LEISTUNGEN


Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung
Internet/WLAN
Wir übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Sie müssen daher für ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte sorgen. Der Verbrauch (Datenmenge) kann begrenzt sein. Internet/WLAN (wenn laut Ausschreibung vorhanden) ist regelmäßig für Ferienzwecke gedacht, also für den geschäftlichen Gebrauch o. Ä. nicht geeignet. Die Nutzung von Internet/WLAN erfolgt auf eigenes Risiko. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, keine Daten hochzuladen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind, jedoch z.B. über Internet-Tauschbörsen o. Ä. illegal im Internet verbreitet werden. Ebenso ist es unzulässig, in rechtswidriger Weise Dateien herunterzuladen. Der/Die Vertragspartner/in ist des weiteren dazu verpflichtet, auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Reiseteilnehmer) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen, aufzuklären und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten entsprechend diesem Text «Internet/WLAN» stellen Sie uns von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.

4. HÖHERE GEWALT


Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Unwetter, kriegerische Ereignisse) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir dann für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind aber verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und von Ihnen zu tragen. Im übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.

5. REISEABSAGE, LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNG


5.1. Wir können bis zum 21. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Gruppenreise 15 Personen. Gezahlte Beträge erhalten Sie unverzüglich zurück.
5.2. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch bei Änderungen von Quartier und Ortslagen, sofern diese die bestehende Qualität nicht erheblich ändern. Schneemangel, Streik, Lawinengefahr, Schneesturm und Schneeflut o.ä. sind keine Rücktrittsgründe des Kunden.
5.3. Wir verpflichten uns, Ihnen über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Veränderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon Mitteilung zu machen. Es ist empfehlenswert, uns über zwischenzeitliche Änderungen Ihrer Kommunikationsdaten zu informieren.
5.4. Liegt zwischen dem Vertragsschluss und dem vorgesehenen Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist, und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
5.5. Eine nach Ziff. 5.5. mögliche Preisanpassung nehmen wir wie folgt vor:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich daraus für den Einzelplatz ergebende Erhöhungsbetrag können wir Ihnen berechnen.
c) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages anfallenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühr, können wir den Reisepreis entsprechend um den erhöhten Betrag heraufsetzen.
d) Bei Erhöhung des Wechselkurses zum Stand bei Drucklegung dieses Katalogs wird bei einer späteren Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.
5.6. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 Prozent des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.

6. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG UND ERSATZPERSON DES KUNDEN


6.1. Sie können jederzeit vor Beginn der gebuchten Reise hiervon zurücktreten. Dies ist formfrei möglich; aus Beweisgründen empfehlen wir aber die Schriftform.
6.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Gesamtreisepreis oder einer abtrennbaren Teilleistung berechnet:

bis 61 Tage vor Reisebeginn: 25 %
bis 35 Tage vor Reisebeginn: 50 %
bis 8 Tage vor Reisebeginn: 80 %
bis 2 Tage vor Reisebeginn: 90 %
ab 1 Tag vor Anreise oder bei Nichtantritt der Reise 95 %

Ihnen steht dabei das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die sich nach obiger Staffelung ergebende Stornopauschale.
6.3. TEILSTORNIERUNGEN
Werden aus einem Pauschalangebot Teilleistungen storniert, ohne dass sich der Gesamtcharakter der Pauschalreise ändert, werden nur die von den Leistungsträgern zurück erstatteten Beträge ausgezahlt.
6.4. Wir sind berechtigt, anstelle der obigen Storno-Pauschale einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen.
6.5. Wird auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem durch Sie erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag. Wir berechnen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Für diesen Fall steht Ihnen ebenfalls der Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
6.6. Für anderweitige, geringfügige Änderungen, die nicht von Ziff. 6.5 erfasst werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro/Buchung.
6.7. Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt dieser Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet sie und Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Person entstandenen Mehrkosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person verlangen.

7. VERSICHERUNGEN


Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen über uns abzuschließen. (Infos s. Anmeldung).

8. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS


8.1. Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reiserechts.
8.2. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
8.3. Für Schadensersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.000 Euro vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.365 Euro ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.4. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarungen.
8.5. Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.
8.6. Der Reisende ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Einstellung des Gepäcks in den Reisebus sicher zustellen und zu überwachen. Ihn trifft im Falle des Gepäckverlustes die Beweislast.

9. Haftungsbegrenzung bei Reisevermittlungen


Für als solche ausdrücklich gekennzeichnete Reiseleistungen anderer Veranstalter haften wir nur als Reisevermittler. Der Reisevertrag i. S. v. §§651a ff BGB kommt nur zwischen Ihnen und dem Fremdveranstalter zustande. Auf Anforderung können wir Ihnen die AGB der Drittveranstalter zur Verfügung stellen.

10. VERTRAGSOBLIEGENHEITEN UND HINWEISE


10.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, der Selbstabhilfe, Minderung der Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, uns einen auftretenden Mangel während der Reise unverzüglich anzuzeigen.
10.2. Sie können bei Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
10.3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen, wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie wider Erwarten diese nicht einreichen können, so wenden Sie sich direkt an den Reiseveranstalter.
10.4. Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach dem Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

11. INSOLVENZSCHUTZ


Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertragliche vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesem Fall bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.

12. PASS-, VISA- und GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN


12.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventueller Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen. Beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Informationen in den Ihnen zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen.
12.2. Für die Beschaffung der benötigten und gültigen Reisedokumente sind grundsätzlich allein Sie verantwortlich. Beachten Sie hierfür eine ggf. mehrwöchige Bearbeitungsdauer. Wir bzw. der Reiseveranstalter haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische/konsularische Vertretung, wenn Sie uns/ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung durch uns bzw. den Veranstalter zu vertreten ist.
12.3. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise maßgeblichen Einreisevorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die sich aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu ihren Lasten. Dies gilt nicht für den Fall einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter.

13. VERJÄHRUNG


Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB wird auf 12 Monate verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hiervon unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist von vertraglichen Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und wegen sonstiger Schäden, die auf grobes Verschulden des Reiseveranstalters beruhen.

14. UNWIRKSAMKEIT UND GERICHTSSTAND


14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des zustande gekommenen Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
14.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Vertragsparteien oder solche, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist unser Firmensitz (AG Mülheim/LG Duisburg).

15. GÜLTIGKEITEN


Stand sämtlicher Katalogangaben und dieser AGB: August 2019.


Reiseveranstalter:
active sports reisen (asr)


active sports reisen
Hendrik Müller
Schaaphausstr. 34a
45475 Mülheim an der Ruhr
Tel: 0208-302 48 70
Fax: 0208-302 48 71
E-Mail: info@Skipass.de